E-Auto Kaufprämie 2026
Es ist beschlossen: Um neue Kaufanreize für E-Autos zu schaffen wird es eine Kaufprämie in 2026 geben. Neben den reinen Elektrofahrzeugen wird es unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung für Plug-In Hybride geben.
- Die Förderprämie gibt es ausschließlich für Neufahrzeuge – nicht für Gebrauchtwagen!
- Die Förderprämie gibt es ausschließlich für Privatpersonen
- Nach jetzigem Stand soll es keine Obergrenze beim Listenpreis geben
- Die Mindesthaltedauer soll 36 Monate betragen
Die Förderprämie muss nach der Zulassung vom Neuwagenkäufer selber online beantragt werden. Sie kann nicht beim Autokauf vom Kaufpreis abgezogen werden!
Grundsätzliche Höhe der Kaufprämie für E-Autos
- Die Kaufprämie soll zwischen 1.500 Euro und maximal 6.000 Euro betragen. Reine Elektrofahrzeuge erhalten mehr Prämie (3.000 Euro) als Hybride (1.500 Euro).
- Haushalte mit einem Einkommen unter 60.000 Euro sollen 1.000 Euro zusätzliche Förderung erhalten
- Haushalte mit einem Einkommen unter 45.000 Euro sollen weitere 1.000 Euro zusätzliche Förderung erhalten
- Familien mit Kindern (besonders mit welchen unter 18 Jahren) sollen zusätzliche Aufschläge erhalten – so das eine Förderung bis 6.000 Euro möglich sein soll
Natürlich ist die Kaufprämie an Bedingungen geknüpft
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann nur von Haushalten beantragt werden, deren zu versteuerndes Einkommen 80.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Diese Obergrenze kann aber auf 90.000 Euro steigen – denn pro Kind wird sie um 5.000 Euro hochgesetzt.
Beispiel
Ein kinderloses Ehepaar verdient zusammen 80.000 Euro. Es kann die Förderung beantragen.
Ein Ehepaar hat 2 Kinder und verdient zusammen 90.000 Euro. Auch sie können die Förderung beantragen.
Welche Fahrzeuge können gefördert werden?
Reine Elektrofahrzeuge sowie Plug-In-Modelle, wobei die Plug-In-Hybride besondere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Voraussetzungen bei Plug-In-Hybriden:
Der Plug-In-Hybrid darf höchstens 60 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, oder aber eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern besitzen.
Wie kann man die Förderprämie erhalten?
Laut unserem Umweltminister soll es ab Mai möglich sein, online einen Förderantrag zu stellen. Dazu wird gerade ein Portal erstellt. Das ist dann auch für Zulassungen ab 01.01.2026 rückwirkend möglich.
Übersicht der Förderung bei rein elektrisch betriebenen E-Autos
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit mehr als einem Kind unter 18 Jahren |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderprämie | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderprämie | keine Förderprämie | 4.000 Euro |
Übersicht der Förderung bei einem förderfähigen Plug-In Hybrid (PHEV)
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit mehr als einem Kind unter 18 Jahren |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderprämie | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderprämie | keine Förderprämie | 2.500 Euro |
Stand: 20.01.2026 / Quelle: Bundesumweltministerium
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